Zusammenarbeit in Forschung und Lehre
Die Zusammenarbeit in Forschung und Lehre in der Vergangenheit und bis in die Gegenwart hinein vollzieht sich in erster Linie auf der Grundlage bilateraler Vereinbarungen zwischen den Mitgliedshochschulen. Verantwortlich dafür sind in erster Linie die jeweils korrespondierenden Fächer und deren Fachvertreter.
Die Charta als Einrichtung hat sich stets als ein Forum für die Präsidenten, Rektoren und Direktoren verstanden, die ihrerseits aufgerufen waren, ihre Hochschulangehörigen dazu aufzurufen, sich mit den jeweiligen Fachvertretern in den Mitgliedshochschulen zusammenzusetzen und gemeinsame Projekte auf den Weg zu bringen.
Artikel 1 Allgemeine Grundsätze der Zusammenarbeit (Organisationsstatut- Auszug)
(1) Die partnerschaftlichen Beziehungen zwischen den Hochschulen im Rahmen der Charta beruhen im wesentlichen auf der wissenschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den Fächern in Lehre, Forschung und Studium. Hierzu zählen neben dem Austausch von Informationen insbesondere der Austausch von Professoren, wissenschaftlichen Mitarbeitern und Studierende, die Einrichtung interregionaler Studienprogramme, die Anerkennung von Studienleistungen und akademischen Graden und die Errichtung gemeinsamer Forschungseinrichtungen. Außerdem werden die Hochschulen gemeinsame Anstrengungen auf dem Gebiet des Technologie- und Wissenstransfers unternehmen.
(2) Ferner soll die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Öffentlichkeitsarbeit und in der Studienberatung sowie auf den sonstigen Gebieten der studienbegleitenden Serviceaufgaben für Studierende entwickelt werden. Hierzu zählt auch eine interregionale Zusammenarbeit in den Bereichen der Kultur und des Sports.
(3) Bestehende Kooperationen unter den Mitgliedshochschulen werden von den Regelungen dieses Statuts nicht berührt. Über jede Form der Zusammenarbeit unter den Partnerhochschulen sind gesonderte Vereinbarungen zu treffen. Die hochschulinternen Zuständigkeiten für den Abschluss dieser Vereinbarungen sind dabei zu berücksichtigen.
Grenzüberschreitendes Studium
Studierenden stehen an den jeweiligen Hochschulstandorten die dortigen Dienstleistungsein-richtungen zur Verfügung. Darüber hinaus wurden Teilerfolge bei der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen erreicht.
Dazu gehört unter anderem ein Vertrag zwischen der Universität Luxemburg und der Universität Trier über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen in der Form des Vordiploms bzw. der Zwischenprüfung. In diesem Zusammenhang sind die Fächer Philosophie und vor allen Dingen Psychologie zu nennen sowie Geschichte.
Unlängst haben sich die Vertreter des Faches der Philosophie in einem Forum in Luxemburg über die Grenzen hinweg zu einem Gesprächskreis zusammengefunden. Diese Form der fächerweisen Zu-sammenarbeit ist der Ausgangspunkt für den weiteren Aus- und Aufbau der Netzwerkbildung.
Für die Studierenden selbst ist der Wechsel von einem Studienort zum anderen nach wie vor mit einer Änderung des Statusverhältnisses verbunden. Studierende genießen beispielsweise aufgrund der Einschreibeordnung der Universität Trier wie wohl auch aufgrund der Einschreibeordnung der Universität des Saarlandes den Vorzug, sich für die Dauer eines zeitlich begrenzten Aufenthaltes im Ausland für ihr Studium an der Herkunftsuniversität beurlauben zu lassen. Das ist insbesondere bei NC-Studiengängen von Bedeutung.
Einrichtungen in gemeinsamer Trägerschaft
Etwa seit 1981, also bereits vor der Gründung der Charta, hatten sich Charta-Hochschulen zur gemeinsamen Trägerschaft eines zweijährigen Aufbau-Studienganges zusammengeschlossen. Dieser Studiengang trug die Bezeichnung „Europäisches Diplom in Umweltwissenschaften“.
Der Weiterbildungsstudiengang war als grenzüberschreitendes Ausbildungsprogramm mit Programmmodulen in Belgien, Frankreich und Deutschland organisiert. Die Ausbildung begann in der Regel in Arlon/Belgien. Je nach Studienschwerpunkt konnte die Teilnehmerin oder der Teilnehmer sein Studium sodann entweder in Frankreich an den Universitäten in Metz und Nancy oder in Deutschland an den Universitäten in Kaiserslautern, Saarbrücken und Trier fortsetzen. Das Angebot an gemeinsamen, grenzüberschreitenden Studiengängen hat seitdem eine erhebliche Entwicklung erfahren. Es wird an anderer Stelle aufgezeigt.
Die Gründung gemeinsamer Forschungseinrichtungen etwa zwischen der Universität des Saarlandes und der Universität Metz ist nach wie vor ein Ziel. Mit dieser Art von Vernetzung könnten die an den jeweiligen Hochschulstandorten bestehenden Ressourcen zum wechselseitigen Vorteilggenutzt werden. Eine andere Form grenzüberschreitender Tätigkeit in gemeinsamer Trägerschaft stellt beispielsweise das Europäische Tourismusinstitut (ETI) dar. Es wurde von Rheinland-Pfalz, der deutsch- sprachigen Gemeinschaft in Belgien und Luxemburg als Anteilseigener gegründet. Das Institut ist über einen Kooperationsvertrag mit der Universität Trier verbunden. Die wissenschaftliche Leitung wird von Professoren der Universität Trier gestellt.
Darüber hinaus bestehen jedoch zahlreiche Forschungsprojekte, an denen mehrere Hochschulen im Grenzraum beteiligt sind. Dabei geht es um Projekte, die aus Mitteln der Europäischen Union finanziert werden.
Öffentlichkeitsarbeit der Charta
Die Öffentlichkeitsarbeit der Charta beschränkt sich gegenwärtig auf ihren Internet-Auftritt, der im Prinzip über alle Charta-Hochschulen aufgerufen werden kann. Jedenfalls entspricht dies einem gemeinsamen Beschluss der Charta-Hochschulkonferenz. Darüber hinaus wurde mit Rücksicht auf die Selbstdarstellung jeder Charta-Hochschule eine Form der Darstellung gewählt, die es jedem Interessierten ermöglicht, schnell diejenige Charta-Hochschule mit ihrem jeweiligen Studienangebot anzuwählen, auf die sein besonderes Interesse gerichtet ist. Es ist bislang nicht vorgesehen, eine besondere Öffentlichkeitsarbeit neben der ohnehin bestehenden Öffentlichkeitsarbeit der Mitgliedshochschulen zu betreiben.
Auch fehlt es bisher an einer Veröffentlichung von Stellungnahmen der Charta-Hochschulkonferenz durch die Pressereferenten der einzelnen Mitgliedshochschulen. Bisher wurden die Protokolle der Charta-Hochschulkonferenz eher als hochschulinternes Informationsinstrument eingestuft, ohne das dabei die Einbeziehung einer breiteren Öffentlichkeit beabsichtigt gewesen ist. Grundsätzlich ist jedoch der Zugang zu diesen Protokollen, wie bei der Großregion Saar-Lor-Lux-Rheinland-Pfalz-Wallonien möglich.
Formen der Zusammenarbeit
Informationsaustausch
Ansonsten unterscheiden sich die denkbaren Formen der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedshochschulen nicht von denjenigen der Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen, zwischen denen aufgrund vertraglicher Vereinbarung ein intensiverer Austausch besteht. Hierzu gehört die wechselseitige Information über die Pressereferenten sowie die Printmedien der Mitgliedshoch- schulen. Jede Mitgliedshochschule ist auf dem Verteiler aller anderen.
Zusammenarbeit unter den Koordinatoren
Für die Charta-Mitgliedshochschulen gilt, dass sich die Leiter der Akademischen Auslandsämter kennen und sich bei Bedarf wechselseitig informieren. Vielfach sind sie zugleich in der Funktion von Koordinatoren tätig, deren Aufgabe es ist, ggf. Beschlussvorschläge an die Charta-Hochschul- konferenz heranzutragen und ggf. auch Richtlinienbeschlüsse der Charta-Hochschulkonferenz in den jeweiligen Mitgliedshochschulen umzusetzen. Allerdings sind diese Aufgaben nicht ausschließlich bei den Verantwortlichen für die Akademischen Auslandsämter angesiedelt, weil es sich bei der Koordination im Rahmen der Charta-Hochschulkonferenz auch schwergewichtig um Gremienarbeit handelt.
Gemeinsame Projekte
Ein gemeinsames von den Mitgliedshochschulen betriebenes Projekt ist gegenwärtig eine von der Charta-Hochschulkonferenz beschlossene Dokumentation der Zusammenarbeit zwischen den Charta-Hochschulen dar. Die Arbeiten kommen leider nur schleppend voran. Ein weiteres Projekt stellt die Beteiligung der Charta an dem Kulturprogramm: Luxembourg et Grand Région Capital européenne de la Culture 2007 dar.

