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Wissens- und Technologietransfer

Der Wissenschafts- und Technologietransfer erfasst an den Mitgliedshochschulen den Bereich wissenschaftlicher Dienstleistungen für externe Nachfrager wie öffentliche und private Auftraggeber. In diesem Rahmen erbringen die Hochschulen bzw. deren Vertreter in Gestalt von Professoren und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf der Grundlage von Verträgen Dienstleistungen zur Aufgabenerfüllung Dritter gegen Entgelt. Unter Technologietransfer versteht man Verfahren, die die Ergebnisse der Hochschulforschung technologisch in der Praxis anwendbar machen.  Sofern die Hochschulen zum  Zwecke des Technologie- transfers wirtschaftlich tätig werden, treten vielfältige handelsechtliche, steuerrechtliche,  finanz- und haushaltsrechtliche sowie dienst- und sozialrechtliche Probleme auf. Deswegen kommt es nicht selten auch zu Ausgliederung in Form selbständiger Unternehmen. In Frage kommt die Gründung eines gemischt- wirtschaftlichen Unternehmens. An dem Kapital dieses Unternehmens kann sich die Hochschule beteiligen, ferner durch Beteiligung von Hochschulmitgliedern in den Organen.  Damit entstehen für die Hochschulen auch wirtschaftliche Risiken, insbesondere Haftungsrisiken. Das  Hochschulrecht sieht die Möglichkeit einer derartigen unternehmerischen wirtschaftlichen Betätigung vor. Die Charta-Organisation, d.h. die Mitgliedshochschulen der Charta kennen vielfältige Formen des Technologie- und Wissenstransfers in der Form einzelvertraglicher  Gestaltung, ohne das hieraus bereits die Gründung von wirtschaftlichen Unternehmen hervorgegangen ist. 

 

Belgien-Region Wallonien:

Universität Lüttich:

Bundesrepublik Deutschland:

Rheinland-Pfalz:

Beispiele an der Technischen Universität Kaiserslautern:

  • Institut für Technologie und Arbeit e.V.
  • Frauenhofer Institut für Techno- und Wirtschaftsmathematik e.V.
  • Institut für Verbundstoffe GmbH
  • Institut für Biotechnologie und Wirkstoffforschung  e.V.
  • Deutsches Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz GmbH

Beispiel an der Fachhochschule Kaiserslautern:

Institut für Innovation in Bildungs- und Unternehmensprozessen ed-media e.V.,

ed-media education und media GmbH -  http://www.ed-media.org/

Beispiele an der Universität Trier:

  • Europäische Tourismus-Instituts-GmbH dar. Dabei handelt es sich um eine GmbH mit Sitz in Trier. Die Anteile der GmbH werden vom Großherzogtum Luxemburg, Rheinland-Pfalz und der deutsch-sprachigen Gemeinschaft in Belgien gehalten. In den Organen sind Professoren der Universität Trier vertreten.
  • Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Gemeinschaft – IAAEG. Hierbei handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Stiftung. In den Leitungsorganen sitzen Professoren der Universität Trier. 

Saarland:

Beispiele an der Universität des Saarlandes:

  • INM Leibniz-Institut für Neue Materialien gGmbH
  • Schloss Dagstuhl – Leibnizzentrum für Informatik GmbH  Saarbrücken
  • Institut der Gesellschaft zur Förderung der Angewandten Informationsforschung e.V. Saarbrücken
  • Korean Institute of Science and Technology Europe – Forschungsgesellschaft mbH, Saarbrücken


Beispiel an der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Saarbrücken:

  • Institut für Organisationsentwicklung und Unternehmenspolitik (INFOInstitut e.V.)
  • Institut  für Organisationsentwicklung und Unternehmenspolitik
  • Institut für Produktentwicklung und Optimierung
  • Institut für innovative Entwicklung im  Bauwesen
  • Institut für Industrieinformatik und Betriebsorganisation

 

Frankreich-Region Lothringen:

Universität Metz:

 

E.N.I.M.:

Universität Nancy I

Universität Nancy II

Institut National Polytechnique de Lorraine (I.N.P.L.):

 

Großherzogtum Luxemburg :

Universität Luxemburg :