Charta  »  Über die Charta  »  Hochschulkonferenz

Charta-Hochschulkonferenz vom 27.11.2009

Hochschulkonferenz

Mitglieder Charta-Hochschulkonferenz sind die  Präsidenten, Rektoren und Direktoren der Mitgliedshochschulen. Die Charta-Hochschulkonferenz ist  in erster Linie ein Forum des Gedankenaustauschs. Durch den Gedankenaus- tausch wirken die Präsidenten, Rektoren und Direktoren der Charta-Mitgliedshochschulen an der Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraumes in der Großregion Saar Lor Lux Rheinland-Pfalz Wallonien mit. In den letzten 25 Jahren seit Gründung der Charta hat dieser Austausch von Ideen und Meinungen wesentlich zur Bildung einer Gemeinschaft der Lehrenden und Studierenden in der Großregion beigetragen. Hiervon zeugen 67 Vereinba- rungen im Interesse der Studierenden und Angehörigen der Charta-Mitgliedshochschulen. Mit dem INTERREG-Projekt "Universität der Großregion" wird diese Aufgabenstellung weiter ausgebaut.

Rechtsgrundlage für dieses Gremium ist das Organisationstatut der Charta-Organisation vom 20.  September 1990, Artikel 4 Abs. 1.

Die Aufgaben der Charta-Hochschulkonferenz orientieren sich an der Aufgaben- stellung der Charta in Artikel 1 des Organisationsstatuts.

In den letzten Jahren hatte sich die Charta-Hochschulkonferenz beispielhaft mit folgenden Themen durch Abgabe von Empfehlungen und die Entgegennahme von Berichten beschäftigt:

  • Empfehlungen zur Durchführung von E-Learning-Tagungen
  • Kulturprojekt „Dreigroschenoper“ im Jahr der Kulturhauptstadt 2007
  • Überarbeitung der Internet-Homepage der Charta
  • Empfehlungen zur Einrichtung grenzüberschreitender Studiengänge in der  Zuständigkeit der Mitgliedshochschulen
  • Empfehlungen zur Einrichtung und Betrieb grenzüberschreitender Forschungsprojekte und Doktorandenkollegs
  • Dokumentation grenzüberschreitender Kooperationen
  • Finanzielle Unterstützung von Projekten
  • Empfehlungen zur Öffentlichkeitsarbeit der Mitgliedshochschulen
  • Empfehlungen zur Kulturellen Kooperation der Mitgliedshochschulen
  • Berichte aus den Mitgliedshochschulen über die Entwicklung der grenzüberschreitenden Hochschulkooperation
  • Empfehlungen zur gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit der Charta-Mitgliedshochschulen

Beschlüsse der Charta-Hochschulkonferenz haben ausschließlich empfehlenden Charakter. Über die Einrichtung von grenzüberschreitenden Studiengängen entscheiden die zentralen Gremien der Mitgliedshochschulen. Gleiches gilt für die Einrichtung von grenzüberschreitenden Forschungsprojekten. Zu den zentralen Gremien der Mitgliedshochschulen gehören die Senate und Fach-bereichsräte. Grenzüberschreitende Studiengänge bedürfen darüber hinaus der Akkreditierung und In-Kraft-Setzung aufgrund einer Studien- und Prüfungsordnung.

Protokolle und Tagesordnungen

Ein Protokoll-Archiv und Tagesordnungen zukünftiger Sitzungen der Hochschulkonferenz finden Sie unter dem Punkt Protokolle.