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Geschichte

Ausgangspunkt für die Zusammenarbeit unter den Hochschulen in der Mosel-Saar-Gegend war in erster Linie die Hochschulen obliegende gesetzliche Aufgabe unter anderem in der Großregion auf ihren ureigensten Gebieten eine Zusammenarbeit im grenzüberschreitenden Verbund zu suchen und diese Zusammenarbeit ständig weiter auszubauen. Zu diesen Gebieten gehören in erster Linie Forschung, Lehre und Studium, des weiteren der Technologie- und Wissenstransfer sowie das weite Felde der Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Wirtschaft auf vertraglicher Basis durch Dienstleistungstransfer sowie  im Rahmen der Grundlagenforschung. Darüber hinaus ist es ein Anliegen der Hochschulen, für ihre Absolventen auch nach Abschluss des Studiums im gewissen Umfang Sorge zu tragen. Hierzu gehört die Zusammenarbeit mit denjenigen Institutionen, die nach Abschluss des Studiums  Absolventen den Einstieg in das Beschäftigungssystem eröffnen können. Hinzu tritt das Feld der wissenschaftlichen Weiterbildung, das den Hochschulen ebenfalls als gesetzliche Aufgabe obliegt und bereits im Beruf befindlichen Hochschulabsolventen die Möglichkeit der weiteren Qualifizierung bieten soll.

Die Formen der Zusammenarbeit können dabei vielgestaltig sein:

  • Gründung von Trägergesellschaften, die über einen Kooperationsvertrag mit der jeweiligen Hochschule verbunden ist
  • Verträge über Grundlagenforschung – Fresenius
  • Errichtung von Instituten auf dem Universitätsgelände durch Unternehmen
  • Konsortialverträge mit Industriebeteiligung
  • Organisation von Weiterbildungsstudiengängen: Europäisches Diplom in Umweltwissenschaften, Weiterbildungsstudiengang Healthcare Management  etc.
  • Existenzgründungen aus der Hochschule heraus

Gründung

Die Charta Saar-Lor-Lux-Trier/Westpfalz wurde ursprünglich auf Anregung des seinerzeit amtierenden Präsidenten der Universität des Saarlandes, Prof. Dr. Meiser, am 24. Oktober 1984 in Pont à Mousson gegründet. Die Gründung entsprach dem seinerzeit übereinstimmenden Willen der Gründungsmitglieder nach einer Vertiefung der Zusammenarbeit unter den Hochschulen beiderseits der Grenzen in der heutigen Großregion Saar-Lor-Lux-Trier-Westpfalz. Das so umschriebene Gebiet umfasst in erster Linie die Hochschulen an der Saar-und Mosel-Schiene.

Dabei baute man auf bereits bestehende Verbindungen im räumlichen Einzugsgebiet von Saar-Lor-Lux auf.  Im Laufe der Jahre traten weitere Hochschulen diesem Hochschulverband bei. Die Universität Trier ist seit Februar 1988 Mitglied des Hochschulverbandes. Mit dem Beitritt der Universität Lüttich und zuvor der Fondation Universitaire Luxembourgeoise mit Sitz in Arlon wurde das Charta-Gebiet um die Region Wallonien (Maas) in Belgien erweitert. Bei allen Überlegungen zu einer denkbaren Erweiterung hatte man den regionalen Zusammenhalt in der Grenzregion im Auge. Die Mitgliedschaft wird auf Antrag und durch Beschluss der Charta-Hochschulkonferenz erworben.

Mitglieder der Charta

Zurzeit sind in der Charta 13 Mitgliedshochschulen zusammengeschlossen. Zwei Hochschulen, die ursprünglich Mitgliedshochschulen gewesen sind, sind zwischenzeitlich in anderen Mitglieds- hochschulen aufgegangen. Dazu gehört die Fondation Universitaire Luxem-bourgeoise  (F.U.L.). Sie ist heute eine Abteilung der Universität Lüttich. Das Institut Supérieur de Technologie (I.S.T.) in Luxemburg gehört heute zu der 2003 gegründeten Université du Luxembourg. Mitgliedshochschulen sind :

Belgien-Region Wallonien:

Lüttich:

Université de Liège

Deutschland:

Rheinland-Pfalz

Universität Kaiserslautern

Fachhochschule Kaiserslautern

Universität Trier

Fachhochschule Trier

Saarland:

Universität des Saarlandes

Hochschule für Technik und Wirtschaft

Frankreich-Region Lothringen:

Metz:

Université de Metz

Ecole National des Ingénieurs de Metz (ENIM)

Nancy :

Université de Nancy I

Université de Nancy II

Institut National Polytechnique de Lorraine (INPL)

Großherzogtum Luxemburg:

Université du Luxembourg

Rechtsform

Die Hochschulen haben für diesen Zusammenschluss keine bestimmte Rechtsform gewählt.

Als Hochschulverband haben sie sich ein Organisationsstatut gegeben. In diesem Organisationsstatut sind in Artikel 1 die Grundsätze zusammengefasst, die für ihre Zusammenarbeit richtungweisend sein sollen. Gegenwärtig wird überlegt, diesen Zusammenschluss  in eine anerkannte Rechtsform wie etwa die eines eingetragenen Verein zu überführen. Auf einer der nächsten Sitzungen der Charta-Hochschulkonferenz soll über die endgültige Rechtsform der Charta ein entsprechender Beschluss herbeigeführt werden. Die verfügbaren Mittel der Charta bestehen derzeit nur aus Beiträgen, die allen Mitgliedern zur gesamten Hand zustehen.